Haftungsausschluss

Für den Inhalt dieses Projektes sind nur die bis zum Projektherstellungszeitpunkt bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Planungs- und Berechnungsgrundlagen stehen unter dem Vorbehalt der jederzeit potenziell möglichen Veränderung. Der derzeitige Bau-, Verwaltung- und Finanzverwaltungspraxis sowie Rechtsprechung kann sich verändern. Eine Haftung für den Eintritt von Kosten, Ertrag- und Bewirtschaftungskosten, insbesondere auch ggf. von Dritter Stelle erstellte Berechnungsbeispiele etc. kann nicht übernommen werden. Die im Prospekt erhaltene llustrationen, Visualisierungen, Einrichtungsgegenstände und Fotos sind als Vorschlag, Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung. Die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann hiervon abweichen. Die Realisierung von Planungen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Detailausführung der jeweiligen Behörden; auch wenn die Baugenehmigung mit Zustimmung der entsprechenden Behörden und Ämter bereits erteilt ist und der technischen Weiterplanung („Werksplanung von Architektur, Haustechnik, Tragwerk“) unter Einhaltung der Bestimmung zur Baugenehmigung sowie technische Normen zur Realisierbarkeit gegeben ist. Gültigkeit hat ausschließlich die notariell beurkundeten Verträge.